Was ist eine Kurabgabe?

Die Worte „Erholung“ und „Abgabe“ könnten kaum verschiedener sein, nur bei der „Kurabgabe“ kommen sie ganz eng zusammen. Denn unsere anerkannten Ostseeheilbäder und Ostseebäder sowie Kur- und Erholungsorte erheben ganzjährig eine Kurabgabe und finanzieren damit die touristische Infrastruktur vor Ort. Tagtäglich sorgen die Kollegen und Kolleginnen der kommunalen Kur- und Tourismusbetriebe dafür, dass Ihr Urlaub unbeschwert und erlebnisreich zugleich ist. Beispielhaft möchten wir Ihnen aufzeigen, was aus der Kurabgabe finanziert wird und wie dies zu Ihrer Aufenthaltsqualität beiträgt.

Kurabgabe ist kein Spaß

finanziert aber Unterhaltung

horizonte Umweltfotofestival in Zingst

Foto: Holger Martens und David Garbe

Eine unerwartete musikalische Entdeckung, die langersehnte Großveranstaltung oder der Spielplatz für den kleinen Spaß zwischendurch – Unterhaltung ist fester Bestandteil eines gelungenen Urlaubs. Fischland-Darß-Zingst bietet daher ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein.

Über 120 Veranstaltungen werden jährlich allein von der Kur- und Tourismus GmbH Zingst organisiert, die meistens kostenfrei besucht werden können. „Besonders in den Bereichen Fotografie und Naturerleben bieten wir großartige Erlebnisse, die unsere Gäste immer wieder nach Zingst locken“, sagt Veranstaltungsmanager Markus Weiß. Ein absolutes Highlight im Veranstaltungskalender ist dabei das alljährliche Umweltfotofestival „horizonte zingst“ mit zahlreichen Ausstellungen, die sich über das gesamte Ostseeheilbad Zingst verteilen.

Knapp 8 km Luftlinie entfernt, lockt auch die Vinetastadt Barth mit einem bunten und ganzjährigen Veranstaltungsprogramm. „Uns ist es wichtig, dass bei unseren Angeboten alle Generationen mitmachen können – und das wird auch von unseren Gästen sehr geschätzt“, berichtet Amtsleiterin Nicole Paszehr. Durch die Kooperation mit lokalen und regionalen Partnern aus den Bereichen Gastronomie, Musik, Technik, (Kunst-)Handwerk und Kultur, fühlen sich auch die Einheimischen der Vinetastadt jederzeit gut mitgenommen.

Kurabgabe ist kein Müll

finanziert aber saubere Strände

Foto: Kurverwaltung Ahrenshoop

Egal, ob man nur kurz verschnaufen oder ausgiebig den Sonnenuntergang genießen will – eine Bank in einer schönen Umgebung erfreut das Herz. Nicht umsonst sind die besonders beeindruckenden Ausblicke heiß begehrt. Auf Fischland-Darß-Zingst gibt es zum Glück ausreichend Auswahl.

Allein im Ostseebad Ahrenshoop warten über 120 Bänke, die von der Kurverwaltung gepflegt werden. Besonders beliebt sind die fünf Himmelsbänke, berichtet der hiesige Bauhofleiter Thomas Lebeda. Auf den großen, ergonomisch geformten Holzbänken kann dem Müßiggang im Liegen gefrönt werden.

Kurabgabe braucht keinen Mut

finanziert aber Rettung

Foto: Moritz Kertzscher

Egal, ob man nur kurz verschnaufen oder ausgiebig den Sonnenuntergang genießen will – eine Bank in einer schönen Umgebung erfreut das Herz. Nicht umsonst sind die besonders beeindruckenden Ausblicke heiß begehrt. Auf Fischland-Darß-Zingst gibt es zum Glück ausreichend Auswahl.

Allein im Ostseebad Ahrenshoop warten 128 Bänke, die von der Kurverwaltung gepflegt werden. Besonders beliebt sind die fünf Himmelsbänke, berichtet der hiesige Bauhofleiter Thomas Lebeda. Auf den großen, ergonomisch geformten Holzbänken kann dem Müßiggang im Liegen gefrönt werden.

Kurabgabe lässt niemanden sitzen

finanziert aber Bänke

Foto: Kurverwaltung Ahrenshoop

Egal, ob man nur kurz verschnaufen oder ausgiebig den Sonnenuntergang genießen will – eine Bank in einer schönen Umgebung erfreut das Herz. Nicht umsonst sind die besonders beeindruckenden Ausblicke heiß begehrt. Auf Fischland-Darß-Zingst gibt es zum Glück ausreichend Auswahl.

Allein im Ostseebad Ahrenshoop warten über 120 Bänke, die von der Kurverwaltung gepflegt werden. Besonders beliebt sind die fünf Himmelsbänke, berichtet der hiesige Bauhofleiter Thomas Lebeda. Auf den großen, ergonomisch geformten Holzbänken kann dem Müßiggang im Liegen gefrönt werden.

Kurabgabe steht nicht in Frage

finanziert aber Antworten

Café in der Darßer Arche | Foto: Moritz Kertzscher

Trotz der besten Vorbereitung kommt es im Urlaub manchmal anders als gedacht. Umso besser ist es, eine Ansprechperson vor Ort zu haben. Auf Fischland-Darß-Zingst finden Sie in jedem Urlaubsort eine Tourist-Information, deren Mitarbeitende Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

„Viele Gäste fragen nach Ausflugszielen oder möchten Tickets für Veranstaltungen erwerben“, berichtet Sophia Görlich, Mitarbeiterin der Tourist-Information Ribnitz-Damgarten. Neben klassischem Informationsmaterial findet man in der Tourist-Information am Marktplatz auch regionale Produkte und Souvenirs, was von den Gästen sehr geschätzt wird.

In Wieck a. Darß wird ebenfalls auf Zusatzangebote wertgelegt, denn die Darßer Arche beherbergt nicht nur die Tourist-Information, sondern auch einen Paketshop und eine Ausstellung – alles betrieben durch die Kur- und Tourist GmbH Darß. „Darüber hinaus können es sich Gäste und Einheimische in unserem Café bei selbstgebackenen Kuchen und einer Tasse Kaffee gemütlich machen“, erzählt Marina Günther, Mitarbeiterin der Kur- und Tourist GmbH Darß.

Gästekarte Fischland-Darß-Zingst

als Nachweis für Ihre Kurabgabe

Die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst wird Ihnen nach Entrichtung der Kurabgabe vom Gastgeber überreicht und dient als Nachweis in allen beteiligten Gemeinden. Sie ist personengebunden und gilt während des gesamten Aufenthaltes. Außerdem erhalten Sie Vorteile bei über 40 Partnern in der ganzen Region.

den Unterhalt kommunaler Einrichtungen wie Touristeninformationen, Museen und Bibliotheken

die Organisation von Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen, Sportevents und informativen Ortsführungen über das ganze Jahr hinweg

die Bereitstellung kostenfreier WLAN-Hotspots

die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen

die Pflege von Grünanlagen sowie von Rad- und Wanderwegen

die Instandhaltung von Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und Spielplätzen

Rechtliche Grundlagen

der Kurabgabe

Die Kurabgabe ist ein Finanzierungsinstrument für Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind. Ihre Rechtsgrundlage findet sie im Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (→ § 11 KAG M-V) in Verbindung mit der jeweils vor Ort gültigen Kurabgabesatzung und der dazugehörigen Kalkulation. Als zweckgebundene Abgabe muss sie stets dem Vorteil des Abgabeschuldners dienen und darf nicht frei im Gemeindehaushalt verwendet werden. Bei Übernachtungsgästen wird die Kurabgabe für den Aufenthalt vom Gastgeber eingezogen und an die Gemeinde abgeführt. Tagesgäste können an Automaten, bei Kontrolleuren oder in den Touristeninformationen ihre Kurabgabe für den Tag des Besuches leisten.