Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO zu Meldeschein, Kurabgabe und Gästekarte Fischland-Darß-Zingst
Liebe Gäste,
wenn Sie sich für einen Urlaub auf Fischland-Darß-Zingst entscheiden, erhalten Sie von Ihrem Gastgeber die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst. Sie dient Ihnen als Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe in den teilnehmenden Gemeinden Ahrenshoop, Barth, Born a. Darß, Dierhagen, Graal-Müritz, Prerow, Ribnitz-Damgarten, Wieck a. Darß, Wustrow und Zingst sowie für den Nachweis an Anbieter für Ermäßigungen bei Museen, Veranstaltungen oder Führungen, die Ihren Urlaub noch erlebnisreicher werden lassen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und seiner gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b und c EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO).
Sie buchen eine Übernachtung?
Der Gastgeber erhält und verarbeitet die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten zur Vorbereitung des Besuches und des Beherbergungsvertrages sowie zur Vorbereitung der Bezahlung der Leistungen durch Sie – hierfür auch über Online-Bezahldienste oder die Zusendung von Rechnungen an Ihre angegebene Privatanschrift. Die Entscheidung, welche Daten Ihr Gastgeber für seine Zwecke benötigt und erhebt, liegt vollständig in seiner Hand. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind durch den Gastgeber zu benennen und Ihnen gegenüber offenzulegen. Dies gilt auch im Fall der Übermittlung Ihrer Daten durch Reiseveranstalter oder online-Buchungstools an den Gastgeber.
Aufgrund landes- und kommunalrechtlicher Vorschriften ist Ihr Gastgeber zudem verpflichtet, bestimmte Daten für die Erhebung und Abrechnung der Kurabgabe sowie zur Ausgabe der Gästekarte zu verarbeiten. Um Ihnen Zeit zu ersparen und einen besseren Service zu gewährleisten bieten manche Gastgeber an, dass Sie die für die Kurabgabe und Gästekarte nötigen Daten vorab über eine Online-Erfassungsmaske übermitteln können. Weiterhin stellen manche Gastgeber Ihnen mit Ihrer Einwilligung die Gästekarten bereits vor Anreise per E-Mail zur Verfügung. Diese Daten werden dann vom Gastgeber an die jeweilige behördliche Stelle der Gemeinde übermittelt, wenn Sie tatsächlich angereist sind oder frühzeitig abreisen.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist Ihr Gastgeber außerdem gesetzlich verpflichtet, einen Meldeschein vorzubereiten, der am Tag Ihrer tatsächlichen Ankunft von Ihnen unterschreiben und damit bestätigt werden muss. Hierzu müssen Sie sich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen. Hier überprüft und korrigiert der zuständige Mitarbeiter die erfassten Daten. Weiterhin ist die Anzahl und die Staatsangehörigkeit der ausländischen Mitreisenden von Ihnen anzugeben und durch den Gastgeber zu erfassen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber ist in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und seiner gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b und c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 29 Bundesmeldegesetz und aus der Kurabgabesatzung der Gemeinde, in der sich die Beherbergungsstätte befindet der datenschutzrechtlich Verantwortliche auch dann, wenn er elektronische Verfahren zur Erfüllung der Meldepflicht anbietet.
Foto: TMV/Petermann
Sie haben bei Ihrem Gastgeber eingecheckt?
Wenn Sie oder Mitreisende keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie den vorbereiteten Meldeschein zur Unterschrift. Hierzu müssen Sie sich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen. Hier überprüft und korrigiert der zuständige Mitarbeiter die erfassten Daten. Weiterhin ist die Anzahl und die Staatsangehörigkeit der ausländischen Mitreisenden von Ihnen anzugeben und durch den Gastgeber zu erfassen.
Bei allen Gästen werden die bereits übermittelten Daten anderweitig bestätigt und ggf. noch um weitere erforderliche Daten für die Abrechnung der Kurabgabe und Ausstellung der Gästekarte ergänzt.
Der Gastgeber übermittelt sodann die erforderlichen Daten an die jeweilige Behörde zur Abrechnung der Kurabgabe. Die Kurabgabe wird in der jeweiligen Kurabgabesatzung der Gemeinde festgeschrieben, in der sich die Unterkunft befindet – und unterscheidet sich deshalb auch in den Inhalten, was Höhe der Kurabgabe oder Befreiungstatbestände angeht. Ihr jeweiliger Gastgeber kann Ihnen hierzu am besten Auskunft geben. Alternativ können Sie sich an die ortsansässige Kurverwaltung bzw. Tourist-Information wenden.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und seiner gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b und c DSGVO, § 11 KAG M-V i.V.m. der jeweiligen kommunalen Kurabgabensatzung, ggf. §§ 29 – 32 Bundesmeldegesetz i.V.m. der Beherbergungsmeldedatenverordnung).
Nach Bestätigung Ihrer Daten bzw. bei ausländischen Gästen nach der Unterschrift auf dem Meldeschein erhalten Sie Ihre persönliche Gästekarte Fischland-Darß-Zingst. Die Angaben über die Kurabgabenzahlung und Ihren Namen und Aufenthaltszeitraum werden dann auch auf der Gästekarte ausgewiesen, die Sie vom Gastgeber erhalten. Sollte Ihr Gastgeber vorab Ihre E-Mail-Adresse abgefragt und um Ihr Einverständnis gebeten haben, erhalten Sie zusätzlich Ihre Gästekarte digital per E-Mail. Dadurch können Sie diese bereits am Anreisetag vor Ankunft im Hotel oder in der Ferienwohnung für Ermäßigungen bei Freizeit- und Erlebnisanbietern sowie als Nachweis für die entrichtete Kurabgabe in den teilnehmenden Gemeinden nutzen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und die teilnehmenden Freizeit- und Erlebnisanbieter bei Nutzung aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a, b DSGVO).
Wenn der Gastgeber Ihre Daten für die Erstellung und Zusendung einer Rechnung an Sie benötigt, kann er diese Daten zur Erfüllung des Vertrages nutzen und seine Einnahmen und Ausgaben steuerlich geltend machen. Diese Daten muss er dann auch bei elektronischen Daten für sechs bis acht Jahre nach Ende des Geschäftsjahres speichern, falls das Finanzamt Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Abrechnungen hat.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und seiner gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b und c DSGVO, § 145 Abgabenordnung).
Wenn der Gastgeber darüber hinaus für andere Zwecke Ihre Daten benötigt, wie beispielsweise ein KfZ-Kennzeichen zur Überwachung der eigenen Parkplätze oder Ihre gesundheitlichen Einschränkungen für die Berücksichtigung durch die Küche, benötigt er hierfür in der Regel Ihre Einwilligung durch Unterschrift.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber in Erfüllung der vertraglichen Anforderungen und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a, b DSGVO).
Wenn der Gastgeber darüber hinaus für andere Zwecke Ihre Daten benötigt, wie beispielsweise ein KfZ-Kennzeichen zur Überwachung der eigenen Parkplätze oder Ihre gesundheitlichen Einschränkungen für die Berücksichtigung durch die Küche, benötigt er hierfür in der Regel Ihre Einwilligung durch Unterschrift. Die Informationen hierzu erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen Ihres Gastgebers.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: Ihr Gastgeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher in Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen oder aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a bis c, Art. 9 Abs. 2 a DSGVO).
Weiterhin dient die Gästekarte zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Sie und Ihre Gastgeber aus dem Melderecht, dem Landesrecht und den kommunalen Kurabgabensatzung. Und damit auch Ihr nächster Urlaub hier mit besserem Service stattfinden kann, nutzen wir die Daten auch für unsere Fremdenverkehrs- und Beherbergungsstatistik. So erhalten die teilnehmenden Gemeinden qualifizierte, aber auch nur anonyme Informationen zur Nutzung ihrer Angebote.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: die Gemeinde am Sitz Ihres Gastgebers (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO, § 11 Abs. 1 Nr. 1 a-d Kommunalabgabengesetz KAG M-V, § 31 Bundesmeldegesetz BMG).
Sie sind in der Region unterwegs und wollen eine Ermäßigung, die in Verbindung mit der Gästekarte-Fischland-Darß angeboten wird, in Anspruch nehmen?
Dann zeigen Sie beim jeweiligen Anbieter Ihre Gästekarte vor. Über einen Scanner kann der jeweilige Mitarbeiter nun prüfen, ob der Karteninhaber für den jeweiligen Tag eine Kurabgabe gezahlt hat und gegebenenfalls, ob die Ermäßigung bereits in Anspruch genommen wurde. Der Anbieter erhält keine weiteren Informationen über Sie als Gast durch das Scannen. Somit kann die jeweilige Einrichtung nachweisen, dass sie berechtigt war, einen günstigeren Preis zu veranschlagen. Gleichzeitig können wir über die Gästekarten-Nutzung – nach einer Anonymisierung und einer statistischen Aufbereitung – nachvollziehen, an welchem Tag wie viele Gäste aus welchen Gemeinden die Angebote genutzt haben. Der Tourismusverband wertet die Daten aus und stellt Sie den jeweiligen Anbietern zur Verfügung.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: der jeweilige Anbieter im Rahmen der Erfüllung der Vertragsanforderungen bei Rabatten für Kurgäste mit Nachweis der Kurabgabenzahlung (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
Foto: TMV/Petermann
Sie sind in Ihrem Urlaub unterwegs und sollen Ihre gezahlte Kurabgabe gegenüber Mitarbeitern der Kurverwaltungen nachweisen?
Auch hierfür nutzen Sie die Gästekarte, welche zur Prüfung gescannt wird. Die Daten aus der Gästekarten-Nutzung werden anonymisiert, statistisch aufbereitet und vom Tourismusverband den teilnehmenden Gemeinden im Rahmen der Fremdenverkehrs- und Beherbergungsstatistik bereitgestellt. Sollten Sie keinen Nachweis erbringen können, wird eine Tageskurabgabe fällig. Bitte führen Sie daher Ihre Gästekarte während des gesamten Aufenthalts mit sich.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: die Gemeinde am Sitz Ihres Gastgebers (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO, § § 11 (1) Nr. 1 a-d KAG M-V).
Sie besuchen Fischland-Darß-Zingst ohne Übernachtung und möchten eine Tagesgästekarte erwerben?
Auch als Tagesgast fallen Sie unter die Kurabgabepflicht. Wir möchten Sie in diesem Fall bitten eine Tagesgästekarte zu kaufen. Sie erhalten die Tagesgästekarten in allen Kurverwaltungen und Tourismusinformationen sowie an manchen Parkplatzautomaten. Die Tagesgästekarte gilt für den Tag des Kaufes in allen teilnehmenden Gemeinden als Nachweis für die entrichtete Kurabgabe. Sie können weiterhin die mit der Gästekarte verbundenen Ermäßigungen bei Freizeit- und Erlebniseinrichtungen in Anspruch nehmen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: die jeweilige Gemeinde.
Foto: Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz
Sie haben Fragen zur Gästekarte oder zur Kurabgabe?
Ihre Ansprechpartner sind Ihr Gastgeber sowie die hiesige Kurverwaltung bzw. Touristinformation. Die Antworten zu besonders häufigen Fragen finden Sie außerdem in unserem FAQ. Beachten Sie, dass bei Verlust der Gästekarte oder bei einer Veränderung der Reisedaten, wie z. B. eine spätere Anreise, Sie sich bitte immer an den Gastgeber wenden müssen. Die Kurverwaltung kann Ihnen bei solchen Problemen nur bedingt helfen.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten: die jeweilige Gemeinde.
Möchten Sie eine Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten erhalten, eine Berichtigung oder Löschung erwirken oder Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht machen?
Um Ihre Rechte nach Art. 15 – 21 DSGVO wahrzunehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Gastgeber oder an die gesetzlich verantwortliche Meldebehörde.
Kurverwaltung Ostseebad Wustrow
Ernst-Thälmann Str. 11
18347 Ostseebad Wustrow
Leiterin der verantwortlichen Stelle: Katrin Fischer
Datenschutzbeauftragter:
Jörn Burmeister
Richard-Suhr Siedlung 27
18311 Ribnitz-Damgarten
burmeister@coson.de
+49 176 23694558
Kur- und Tourismus GmbH Zingst
Seestraße 56/57
18374 Ostseeheilbad Zingst
Leiter der verantwortlichen Stelle: Bert Balke
Datenschutzbeauftragter:
ELECTRONIC IMAGE CONSULTING
Jens. E. Eilers
Raboisen 16
20095 Hamburg
datenschutz@zingst.de
+49 40 87970537
Kurverwaltung Erholungsort Born a. Darß
Schulstraße 9
18375 Born a. Darß
Leiter der verantwortlichen Stelle: Yves Scharmberg
Datenschutzbeauftragter:
Raik Mayrich
Amt Darß/Fischland
Chausseestraße 68a
18375 Born a. Darß
raik.mayrich@darss-fischland
+49 38234 50343
Stadt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Leiter der verantwortlichen Stelle: Thomas Huth
Datenschutzbeauftragter:
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Eckdrift 103
19061 Schwerin / Germany
datenschutz@ego-mv.de
+49 385 773347-51
Kur- und Tourismusbetrieb Ostseebad Prerow
Gemeindeplatz 1
18375 Ostseebad Prerow
Leiterin der verantwortlichen Stelle: Eva Krüger-Linzer
Datenschutzbeauftragter:
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Eckdrift 103
19061 Schwerin / Germany
datenschutz@ego-mv.de
+49 385 773347-51
Kur- und Tourist GmbH Darß
Bliesenrader Weg 2
18375 Wieck a. Darß
Leiterin der verantwortlichen Stelle: Mandy Krüger-Falk
Datenschutzbeauftragter:
Raik Mayrich
Amt Darß/Fischland
Chausseestraße 68a
18375 Born a. Darß
raik.mayrich@darss-fischland
+49 38234 50343
Kurverwaltung Ostseebad Ahrenshoop, Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop
Kirchnersgang 2
18347 Ostseebad Ahrenshoop
Leiter der verantwortlichen Stelle: Kai Lüdeke
Datenschutzbeauftragter:
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Eckdrift 103
19061 Schwerin / Germany
datenschutz@ego-mv.de
+49 385 773347-51
Kurverwaltung Ostseebad Dierhagen
Ernst-Moritz-Arndt-Str. 2
18347 Ostseebad Dierhagen
Leiter der verantwortlichen Stelle: Stephan Fellmann
Datenschutzbeauftragter:
Stephan Fellmann
Ernst-Moritz-Arndt-Str. 2
18347 Ostseebad Dierhagen
info@ostseebad-dierhagen.de
+49 38226 201
Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz
Rostocker Str. 3
18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz
Leiterin der verantwortlichen Stelle: Dörthe Hausmann
Datenschutzbeauftragter:
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Eckdrift 103
19061 Schwerin / Germany
datenschutz@ego-mv.de
+49 385 773347-51
Sie haben Zweifel an der Richtigkeit des Verfahrens, Ihrer Daten oder der Datennutzung?
Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e.V.
Im Kloster 15 18311 Ribnitz-Damgarten info@tv-fdz.de +49 3821 889260
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Kalweit
thomas.kalweit@tv-fdz.de
+49 03821 8892612
Sie möchten sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
datenschutz-mv.de/kontakt
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Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
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bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Datenschutz
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Im Kloster 15
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thomas.kalweit@tv-fdz.de
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Recht auf Datenübertragbarkeit
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4. Datenerfassung auf unserer Website
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